Minijobgrenze und Mindestlohn
2023 liegt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 43,33 Stunden (520 Euro geteilt durch 12 Euro Mindestlohn). 2024 steigt die Minijobgrenze auf 538 Euro und der Mindestlohn auf 12,41. Dann liegt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 43,35 Stunden.
Wie oft darf ein Minijobber mehr als 520 Euro verdienen?
Seit November 2022 sogar 520 Euro – also 6.240 Euro pro Jahr. Unter bestimmten Umständen dürfen Sie seit der Neuregelung aber zweimal im Jahr diese Grenze um das Doppelte überschreiten und können dadurch 1.040 Euro mehr verdienen, also insgesamt 7.280 Euro.20.02.2023