Vollstationäre Pflege
Wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, haben Sie Anspruch auf vollstationäre Pflege.
Pflegegrad | Leistungen max. Leistungen pro Monat |
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Pflegegrad 1 | Zuschuss in Höhe von 125 Euro mtl. |
Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro |
Zusätzlich zur der oben genannten Leistungspauschale erhalten Sie bei einer Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5 einen Leistungszuschlag zu Ihrem Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten und der Ausbildungsumlagen. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von Ihrer gesamten Aufenthaltsdauer in vollstationärer Pflege.