2024

Erhöhung des Pflegegeldes ab 2024

Die Erhöhung des Pflegegeldes ab dem 01. Januar 2024 sieht so aus:

PflegegradePflegegeld ab 2024
Pflegegrad 10 Euro
Pflegegrad 2316 Euro → 331,80 Euro
Pflegegrad 3545 Euro → 572,25 Euro
Pflegegrad 4728 Euro → 764,40 Euro
Pflegegrad 5901 Euro → 946,05 Euro

Weitere Pflegegeld-Erhöhung 2025 und 2028

Zum 01.01.2025 soll das Pflegegeld noch einmal um 4,5 Prozent steigen. Danach soll das Pflegegeld, wie alle anderen Leistungen auch, alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Also zum ersten Mal am 01.01.2028.

Entlastungsbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Mit dem am 26.05.2023 verabschiedeten Gesetz wird nun doch das Entlastungsbudget in einer Höhe von 3.539 Euro zum 01.07.2025 eingeführt.

Ausnahme Kinderpflege: Für pflegebedürftige Kinder (bis 25 Jahre) mit Pflegegrad 4 oder 5 soll das Entlastungsbudget nach dem am 26.05.2023 verabschiedeten Gesetz schon ab dem 01.01.2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung stehen. Ab dem 01.07.2025 gilt für sie auch das Budget in Höhe von 3.539 Euro.

Welche Vorteile hat das Entlastungsbudget?

Bislang ist die Umwandlung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur jeweils anderen Variante nur für bis zu maximal 50 Prozent des Betrags möglich. Das neue kombinierte Entlastungsbudget würde bedeuten, dass Sie die insgesamt 3.386 Euro (später 3.539 Euro) vollständig für die Verhinderungs- oder die Kurzzeitpflege nutzen könnten. Für viele Betroffene bedeutet das neben einer Vereinfachung auch eine de facto Erhöhung der Leistungen in diesem Bereich.

Erhöhung der Pflegesachleistungen ab 2024

Die konkreten Leistungserhöhungen sehen wie folgt aus:

PflegegradePflegesachleistungen ab 2024
Pflegegrad 10 Euro
Pflegegrad 2724 Euro → 760,20 Euro
Pflegegrad 31.363 Euro → 1.431,15 Euro
Pflegegrad 41.693 Euro → 1.777,65 Euro
Pflegegrad 52.095 Euro → 2.199,75 Euro

INFO

Weitere Erhöhung der Pflegesachleistungen 2025 und 2028

Zum 01.01.2025 sollen die Pflegesachleistungen noch einmal um 4,5 Prozent steigen. Danach sollen die Sachleistungen, wie alle anderen Leistungen auch, alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Also zum ersten Mal am 01.01.2028.