Erhöhung des Pflegegeldes ab 2024
Die Erhöhung des Pflegegeldes ab dem 01. Januar 2024 sieht so aus:
Pflegegrade | Pflegegeld ab 2024 |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 316 Euro → 331,80 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro → 572,25 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro → 764,40 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro → 946,05 Euro |
Weitere Pflegegeld-Erhöhung 2025 und 2028
Zum 01.01.2025 soll das Pflegegeld noch einmal um 4,5 Prozent steigen. Danach soll das Pflegegeld, wie alle anderen Leistungen auch, alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Also zum ersten Mal am 01.01.2028.
Entlastungsbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Mit dem am 26.05.2023 verabschiedeten Gesetz wird nun doch das Entlastungsbudget in einer Höhe von 3.539 Euro zum 01.07.2025 eingeführt.
Ausnahme Kinderpflege: Für pflegebedürftige Kinder (bis 25 Jahre) mit Pflegegrad 4 oder 5 soll das Entlastungsbudget nach dem am 26.05.2023 verabschiedeten Gesetz schon ab dem 01.01.2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung stehen. Ab dem 01.07.2025 gilt für sie auch das Budget in Höhe von 3.539 Euro.
Welche Vorteile hat das Entlastungsbudget?
Bislang ist die Umwandlung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur jeweils anderen Variante nur für bis zu maximal 50 Prozent des Betrags möglich. Das neue kombinierte Entlastungsbudget würde bedeuten, dass Sie die insgesamt 3.386 Euro (später 3.539 Euro) vollständig für die Verhinderungs- oder die Kurzzeitpflege nutzen könnten. Für viele Betroffene bedeutet das neben einer Vereinfachung auch eine de facto Erhöhung der Leistungen in diesem Bereich.
Erhöhung der Pflegesachleistungen ab 2024
Die konkreten Leistungserhöhungen sehen wie folgt aus:
Pflegegrade | Pflegesachleistungen ab 2024 |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 724 Euro → 760,20 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.363 Euro → 1.431,15 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.693 Euro → 1.777,65 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.095 Euro → 2.199,75 Euro |
INFO
Weitere Erhöhung der Pflegesachleistungen 2025 und 2028
Zum 01.01.2025 sollen die Pflegesachleistungen noch einmal um 4,5 Prozent steigen. Danach sollen die Sachleistungen, wie alle anderen Leistungen auch, alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Also zum ersten Mal am 01.01.2028.