Haushaltshilfe für Schwangere § 24h SGB V

Haushaltshilfe für Schwangere Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu Beispiele:

  • Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe
  • Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik
  • Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig
  • Sie haben frühzeitige Wehen
  • Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin

Anspruchsdauer

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.

Keine Zuzahlung für Schwangere Sollten Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Gesetzlich gesicherter Anspruch

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im

§ 24h SGB VHaushaltshilfe für Schwangere

Einfach erklärt , Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein, können Sie hierfür den gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe nutzen.


§ 24h SGB V Gesetzesauszug
„Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend. “Sollte Ihr Mann berufstätig sein, trifft die zweite Voraussetzung zu, dass keine weitere im Haushalt lebende Person die Hausarbeiten übernehmen kann