Minijobgrenze und Mindestlohn
2026 liegt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 40,00 Stunden (556 Euro geteilt durch 13,90 Euro Mindestlohn). 2026 steigt die Minijobgrenze auf 556 Euro und der Mindestlohn auf 13,90. Dann liegt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 44,00 Stunden.
Minijobgrenze und Mindestlohn
2023 liegt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 43,33 Stunden (520 Euro geteilt durch 12 Euro Mindestlohn). 2024 steigt die Minijobgrenze auf 538 Euro und der Mindestlohn auf 12,41. Dann liegt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 43,35 Stunden.